Auktionskollektion 2022 auf www.marbach.hsr-auktion.de (bitte klicken)
Erste Gebotsabgabe ab 28. April
Online-Auktion mit finalem Bid-Up: 30. April, 18 Uhr
Bestellung Auktionskatalog: Tel.: +49 73 85 96 95-000 oder poststelle@hul.bwl.de
Die Reihenfolge des Bid-Up am 30. April sieht wie folgt aus:
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Auktionsbedingungen Gestütsauktion 2022 (english auction conditions see
downloads)
Allgemeines – Geltungsbereich
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Haupt- und Landgestüt Marbach, Gestüts-hof 1, 72532 Gomadingen –
nachstehend auch nur „Veranstalter“ genannt – veranstaltet eine Online-Auktion zum Verkauf von Pferden. Der Veranstalter
verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im eigenen, die im fremden Besitz stehenden Pferde im Namen und auf Rechnung des im
Katalog angegebenen Beschickers (Vermittlungsgeschäft). Für den Kaufvertrag mit dem Käufer sowie für das
Rechtsverhältnis zu dem Bieter – nachstehend auch Teilnehmer und Käufer genannt – und dem Aussteller werden diese
Online-Auktionsbedingungen – nachstehend auch nur AGB genannt – zugrunde gelegt.
Der Aussteller/Beschicker hat bereits mit der Anmeldung des Pferdes diese Bedingungen der „Online-Auktion“ anerkannt. Mit der
Teilnahme am Bietvorgang erkennt der Bieter die Bedingungen der „Online-Auktion“ an. Im Falle eines erfolgreichen Bietvorgangs
kommt ein Kaufvertrag nur zwischen dem Aussteller und dem Käufer mit dem höchsten Gebot zustande.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn,
deren Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
AGB abweichenden Bedingungen des Käufers der Kaufvertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Erwerber zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen
werden, sind in diesen AGB niedergelegt.
An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die von dem Veranstalter für die Auktion verwendet
werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Bieter, der Käufer und
jeder Dritte der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters in Textform.
Diese AGB gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§
13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt
ist.
1. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion
1.1 Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto
Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem
Veranstalter registriert haben. Teilnehmern kann nur ein Account zugewiesen werden. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. Bei der
Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Veranstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Ebenso hat jeder Teilnehmer anzugeben, ob es sich bei ihm
um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sollte ein Teil-nehmer
unrichtige Angaben machen, kann der Teilnahmevertrag vom Veranstalter fristlos gekündigt werden. Der Veranstalter sowie die von ihm
mit der Durchführung der Online-Auktion beauftragten Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, auch die IP-Adresse des Teilnehmers zu
speichern.
Vertretung und Geschäftsfähigkeit
(a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt
geschäftsfähig sind.
(b) Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen namentlich genannt werden.
(c) Registrierte Nutzer erhalten ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten.
Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit kündigen. Sein Zugang nebst Passwort wird dann nach Ablauf der Auktion deaktiviert.
Eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene „Online-Auktion“, bei der der kündigende Teilnehmer ein Gebot abgegeben
hat, wird ungeachtet dessen vertragsgemäß abgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnahmevertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der
Teilnehmer grundlos die Erfüllung des im Wege der Auktion geschlossenen Vertrages verweigert oder nie die Absicht hatte, diesen zu
erfüllen.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer von weiteren Veranstaltungen auszuschließen.
1.2 Ablauf der Internetversteigerung
(a) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese
ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Ausstellers. In der Offerte wird zugleich die
Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches "ja" angenommen werden,
sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Aussteller nur dasjenige
Höchstgebot, dass innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird.
(b) Gebote können ausschließlich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur
online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter
während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für die
konkrete Auktion einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende
der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter "Gebot" nach Maßgabe dieser AGB abgegeben werden,
nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung
erfolgt auf Risiko des Bieters.
(c) Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter
ist bis zum Ende der Bietzeit an das von ihm abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der
Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende der Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag
über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters
(am Ende der Bietzeit) zustande.
(d) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des
Vorbieters liegen.
(e) Der Vertrag über den Erwerb des Pferdes zwischen Aussteller und Höchstbietendem kommt durch Ablauf der Auktionszeit zustande
(auch als „Zuschlag“ bezeichnet). Technisch bedingte Verzögerungen – auch bei Überlastung der
Übertragungswege – sind nicht vom Veranstalter zu vertreten.
(f) Sollte sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellen, gewinnt auch das nächstniedrigere Gebot die
Auktion nicht. Der Veranstalter kann in diesem Fall die „Auktion“ wiederaufnehmen und ein neues Auktionsende bestimmen. Als
Startpreis ist in diesem Fall das bis dahin höchstes wirksam abgegebenes Gebot festzusetzen.
1.3 Gebotsphasen
1. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur Angebotsschritte von mindestens 100,00 € angenommen. Der Meistbietende
erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot ge¬bunden.
2. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind Stallgeld, 3 % Kommissionsge¬bühr und die beim jeweiligen Pferd
angegebene Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich kommt die Versicherungsprämie zum Kaufpreis hinzu.
Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ Stallgeld 26,- €
+ Mwst. wie angegeben (0%, 9,5% oder 19%)
+ 3 % Auktionsgebühr (auf Zuschlagpreis netto zzgl. 19% MwSt.)
= Kaufpreis
+ 1,1 % Versicherungsprämie (aus Zuschlagspreis ggf. inkl. MwSt. zzgl. 19% Versicherungssteuer)
= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag
Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.
3. Eingehende Gebote werden strikt nach deren zeitlichem Eingang priorisiert. Soweit am Ende der Auktion zwei oder mehr identische
Höchstgebote vorliegen, so gewinnt das zu¬erst eingetroffene Gebot die Auktion. Alle Zeitangaben bestimmen sich nach der
System-Uhrzeit des Servers.
4. Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird
hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der
Be¬nachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zu¬sätzliche Voraussetzung
für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das
Höchstgebot wird lediglich ano¬nym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt.
5. Der Veranstalter ist nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner
Pferde oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sper¬ren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der
Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem
sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.
6. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach
billigem Ermessen entscheidet. Bei Sys¬temausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls
berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit bleibt der Widerruf der jeweiligen in das Internet ge¬stellten Offerte zu den einzelnen
Pferden ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger
Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf
des Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit
Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Veranstalters bedarf.
Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei
Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.
2. Angaben zum Versteigerungsobjekt
a) Äußere Merkmale
Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung eingestellten Pferde werden mit folgenden Angaben angeboten:
Geschlecht, Alter, Farbe, Turniererfolge, Abstammung.
Diese Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjekts dar und sind nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung
im Hinblick auf einen künftigen Kaufvertrag. Die bildliche Darstellung des Pferdes sowie ein abgegebener Kommentar oder sonstige
mündliche Erklärungen über die Zuordnung des Tieres hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung als Reit-, Sport- und
Zuchtpferd, die Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes und Leistungsvermögens sowie Informationen zur Abstammung,
stellen ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern sind Wissenserklärungen und beruhen auf subjektiven Eindrücken
des / der Verkäufers/in, Veranstalters oder der von ihm / ihr beauftragten Personen.
Eine Beschaffenheit hinsichtlich besonderer sportlicher oder züchterischer Fähigkeiten und Leistungen des Pferdes ist hiermit
weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden.
b) Gesundheitlicher Zustand
(1) Die in der Internetauktion eingestellten Pferde sind im Vorfeld der Internetauktion klinisch und röntgenologisch untersucht
worden.
(2) Über die vorgenommenen klinischen Untersuchungen ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den
registrierten Kunden über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten Pferd eingesehen werden kann. Die Bieter können
sich das tierärztliche Ankaufsuntersuchungsprotokoll durch einen Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten interpretieren lassen. Dem
jeweiligen Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Mit der Teilnahme am Bieterverfahren
bestätigt der Bieter, dass er den Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die angefertigten Untersuchungsunterlagen zur
Kenntnis genommen hat.
Zudem ist dem Bieter bekannt, dass eine Besichtigung des Pferdes vor Teilnahme am Bieterverfahren und Abschluss des Kaufvertrages nach
vorheriger Terminabstimmung mit dem Verkäufer und / oder Veranstalter möglich gewesen ist.
(3) Das zur Einsichtnahme bereitliegende tierärztliche Untersuchungsprotokoll wird nicht als gesundheitliche
Beschaffenheitsvereinbarung Bestandteil dieses Vertrages, weil weder der Veranstalter noch der / die Verkäufer/in verbindliche
Aussagen über den Gesundheitszustand des Pferdes treffen kann. Bewertungen und Aussagen des Tierarztes entfalten keine Rechtswirkungen
für die Parteien.
3. Verwendungszweck / Garantie
Der / die Verkäuferin übernimmt ebenso wie der Veranstalter ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere auch
für bestimmte Eigenschaften des Pferdes oder Verwendungszwecke.
Die Parteien sind sich einig, dass die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind. Auch
eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers oder des Veranstalters über die Zuordnung des Pferdes als Reit-, Fahr, Sport-
und Zuchtpferd sowie hinsichtlich seiner vorwiegenden dauerhaften Eignung stellen keine Beschaffenheitsmerkmale oder Garantiezusagen dar,
sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers/ Veranstalters oder der von ihm/ihr beauftragten Personen.
Eine Beschaffenheit oder Garantie hinsichtlich besonderer sportlicher oder züchterischer Fähigkeiten und Leistungen des Pferdes
ist hiermit weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt je nach
Veranlagung des Ausstellers (Verkäufers)
0 % (Privatverkauf), 9,5 % (pauschalierender Landwirt) oder 19 % (Gewerbe, etc.). Auf der Auktions-Seite ist in der Offerte des jeweiligen
Pferdes /Ponys hinter dem Namen des Ausstellers der entsprechende Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Mehrwertsteuer erfolgt
nach Mitteilung durch den Aussteller. Der Veranstalter übernimmt für diese Angabe keine Haftung.
5. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind Stallgeld, 3 % Kommissionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd
angegebene Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich kommt die Versicherungsprämie zum Kaufpreis hinzu.
Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ Stallgeld 26,- €
+ Mwst. wie angegeben (0%, 9,5 % oder 19%)
+ 3 % Auktionsgebühr (auf Zuschlagpreis netto zzgl. 19% MwSt.)
= Kaufpreis
+ 1,1 % Versicherungsprämie (aus Zuschlagspreis ggf. inkl. MwSt. zzgl. 19% Versiche-
rungssteuer)
= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag
Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.
Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bieter die Rechnungen mit Angabe des Preises und der Umsatzsteuer. Der
Abzug von Skonto ist unzulässig.
(b) Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die
Übergabe des ersteigerten Pferdes an den Käufer oder an den Beförderer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des
Kaufpreises und der Gebühren. Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich umgehend per Überweisung zu begleichen auf das in
der Rechnung genannte Konto.
(c) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom
Veranstalter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(d) Der Aussteller behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages an den Veranstalter das Eigentum am
jeweiligen Pferd gemäß § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überweisung erfolgt der
Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Abrechnungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters.
(e) Für den Fall, dass auf Käuferseite mehrere Personen ein Pferd ersteigert haben, so haften diese dem Aussteller für
Forderungen aus dem Auktionskauf (Kaufpreis, Abnahme, etc.) als Gesamtschuldner. Des Weiteren stehen den Käufern die eigenen
Forderungen aus dem Auktionsgeschäft als Gesamtgläubiger zu, so dass der Verkäufer/Aussteller berechtigt ist, an jeden der
Käufer zu leisten.
(f) Die für im Ausland ansässige Käufer in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann von pauschalierenden Landwirten (9,5 %)
nicht erstattet werden, da diese vom Aussteller nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann
die Mehrwertsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Aussteller gewerblich oder optierender Landwirt (19
%), ändert sich an der Umsatzsteuerbefreiung nichts. Des Weiteren sind Exportangaben und Transportentscheidungen vom Käufer
zeitnah nach Erwerb zu treffen.
5. Abholung des Pferdes / Erfüllungsort / Gefahrübergang
(a) Der Käufer bzw. ihre Beauftragten sind verpflichtet, nach Abschluss des Kaufvertrages das Pferd unverzüglich zu
übernehmen. Die Abholung des Pferdes hat durch den Käufer bis spätestens Donnerstag 05.05.2022 beim Veranstalter zu
erfolgen.
Die mit der Versorgung des Pferdes bis zum 30.04.2022 (Kaufvertragsabschluss) verbundenen Kosten einschließlich Hufschmied- und
Tierarztkosten trägt der Verkäufer. Ausgenommen sind erforderliche Tierarztkosten aufgrund nach Gefahrübergang eingetretener
Erkrankungen / Verletzungen des Pferdes. Diese sind vorbehaltlich eines wirksamen Widerrufs des Kaufvertrages vom Käufer zu
tragen.
Eine spätere Übergabe des Pferdes kann zwischen Aussteller und Käufer vereinbart werden, wobei als Zeitpunkt der
Übergabe bzw. Erhalt des Pferdes der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung bestimmt wird. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer
auch sämtliche mit der Versorgung des Pferdes verbundenen Kosten zu tragen, die vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung mit 27,50
€ zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Tag zzgl. anfallender Hufschmied-/ Tierarztkosten festgelegt wird.
(b) Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Frist (05.05.2022) nach Kaufvertragsabschluss gerät der Käufer mit der ihn
treffenden Verpflichtung zur Abholung des Pferdes in Verzug, ohne dass es einer Mahnung des Verkäufers / Veranstalters bedarf.
Gleichzeitig wird für diesen Fall der Zeitpunkt der Übergabe bzw. des Erhalts des Pferdes auf den Ablauf der oben genannten Frist
(05.05.2022) nach Kaufvertragsabschluss festgelegt. Darüber hinaus hat der Käufer ab diesem Zeitpunkt an, auch bis zur
tatsächlichen Abholung des Pferdes, Kosten in Höhe von täglich 27,50 € zzgl. jeweils geltender gesetzlicher
Mehrwertsteuer zzgl. anfallender Hufschmied-/Tierarztkosten je nach Standort des Pferdes an den Verkäufer oder Veranstalter zu zahlen.
Gleiches gilt, soweit eine Herausgabe des Pferdes deshalb nicht erfolgen kann, da der Käufer seiner Verpflichtung zur
vollständigen Bezahlung nicht nachgekommen ist.
(c) Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und / oder Verschlechterung auf den Käufer
über, auch wenn das Pferd zunächst noch in Gewahrsam des Verkäufers oder des Veranstalters bleibt.
Das Pferd wird mit Halfter und Strick übergeben. Eine Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters steht für jegliche Art
von Schäden an dem eingestallten Pferd nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer
für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf seiner mindestens
fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer
mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Pferden geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Verkaufsgebühr und Mehrwertsteuer sowie
sämtlicher Nebenkosten auf den Käufer über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher
fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Veranstalters bzw. Verkäufers nicht gestattet.
7. Haftung
(a) Haftung des Verkäufers
1. Sofern der Verkäufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist oder beide Parteien Unternehmer (§ 14 BGB) sind, sind jegliche
Mängelrechte und jegliche Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
2. Der in Ziffer 1 vorstehend vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personenschäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf seiner mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Im Falle eines Mangels ist der Aussteller zur Nacherfüllung berechtigt. Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen der
Nachbesserung und der Nachlieferung. Sollte die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich sein, ist der Verkäufer zur Nachlieferung
berechtigt. Sollte der Käufer wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten, schuldet der Verkäufer die
Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet er den
Ersatz notwendiger Verwendungen in Form notwendiger Fütterungs- und Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie notwendiger
tierärztlicher Versorgung. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Kosten
eines Rücktransports erstattet der Verkäufer innerhalb Deutschlands. Insoweit sind Transportkosten in Höhe von 0,40 €
pro gefahrenen Transportkilometer erstattungsfähig. Verbringt der Käufer sein Pferd ins Ausland, zahlt er die Kosten des
Rücktransports bis zur deutschen Grenze.
Für Schäden, insbesondere in Form von Aufwendungen für Beritt, Ersatzbeschaffung oder andere Vermögensschäden
haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Verkäufers für Personenschäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Ebenso ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Recht des Ausstellers, auf Herausgabe von Nutzungen und/oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung,
Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
(b) Haftung des Veranstalters
1. Eine Haftung des Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Haupt- und Landgestüt Marbach, aus dem vermittelten Kaufvertrag
ist ausgeschlossen.
2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Veranstalter für Personenschäden wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso
wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Mitteilung über Reklamationen bzw. Sachmängel
Mängel oder andere Reklamationen sowie ein eventueller Widerruf hat der Käufer gegenüber dem Veranstalter in Textform zu
anzuzeigen/erklären. Die Vertragsparteien verpflichten sich insoweit, den Veranstalter entsprechend in Textform zu unterrichten.
9. Verjährung
(a) Etwaige Sachmängelhaftungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren bei einem Verkauf eines
Unternehmers an einen Verbraucher innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des Pferdes. Bei allen anderen Verkäufern (Verkauf eines
Unternehmers an einen anderen Unternehmer; eines Verbrauchers an einen Unternehmer; eines Verbrauchers an einen Verbraucher) verjähren
etwaige Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Gefahrübergang.
Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind alle Ansprüche wegen Personenschäden, die auf einer mindestens
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso von
der Verjährungserleichterung ausgenommen sind Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens
grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(b) Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des vermittelten
Kaufvertrages. Von der Verjährungserleichterung sind alle Ansprüche wegen Personenschäden, die auf einer mindestens
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen.
Ebenso greift die Verjährungserleichterung nicht für solche Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens
grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(c) Sofern Verkäufer und Käufer Unternehmer im Rechtssinne sind, setzten die Mängelansprüche des Käufers voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
10. Rechtsverlust
Der Käufer verliert die ihm wegen eines Mangels zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens acht Wochen gerechnet vom Zeitpunkt
des Kaufvertragsabschlusses an den Mangel dem Aussteller / Beschicker als zuständigen Verkäufer in Textform anzeigt oder die
Anzeige an ihn absendet. Ein Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
11. Deutsches Recht - Gerichtsstand - Datenschutz
Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht,
namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Für die Geschäftsabwicklung werden die notwendigen Daten der Teilnehmer der Auktion erhoben und gespeichert. Bei der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem
Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Teilnehmer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner
Person gespeicherten Daten.
13. Schlussbestimmungen
(a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es ausschließlich in deutscher Fassung. Für den Fall von Widersprüchen
bei Vorhandensein von mehrsprachigen Fassungen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die
Auslegung der fremdsprachigen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
(b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu
ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen während laufender Auktionen werden die
zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der
Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
(c) Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (so gen. „OS- Platt-form“) bereitgestellt. Die OS-Plattform
soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Streitigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist unter
folgendem Link erreichbar: http:://ec.europa.eu/consumers/odr.
Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen
Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
14. Widerrufsrecht
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. bei
Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweils in dem Kaufvertrag ausgewiesenen Aussteller, welcher Unternehmer sein
muss, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist
jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der jeweilige Aussteller Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet er dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Aussteller kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Aussteller
über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an diesen zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Aussteller trägt die Kosten der
Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen¬den Sie es an den jeweiligen
Aussteller zurück)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
— Ersteigert am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
Der Weg zum Marbacher Auktionspferd
Bis zum Tag der Auktion haben die jungen Remonten ihre ersten Lebensjahre auf den Vorwerken des Gestüts verbracht. Die Fohlen werden
nach dem Absetzen pferdegerecht in Gruppen aufgezogen. Auf den weitläufigen Weiden der Vorwerke und in den großzügigen
Laufställen werden sie vom qualifizierten Marbacher Gestütspersonal umsorgt und erzogen. Bereits in den ersten zweieinhalb Jahren
werden die Pferde durch die täglichen Fütterungszeremonien in den Gruppenlaufställen und die regelmäßigen Besuche
des Hufschmiedes an den vertrauensvollen Umgang mit dem Menschen gewöhnt. Im dritten Lebensjahr dürfen die „jungen
Wilden“ noch den Sommer auf den Weiden genießen, bevor für sie der „Ernst des Lebens“ beginnt. Erst Mitte
November verlassen die Pferde ihre Aufzuchtstationen und werden in Marbach aufgestallt. In der Gruppe lernen die Pferde nach und nach
Trense, Sattel und den Longiergurt kennen. Das erste Gewöhnen an das Reitergewicht erfahren sie nach jeweiliger individueller
Veranlagung. Neben den kurzen Anreit-Reprisen dürfen die Pferde in der Gruppe freilaufen, werden im Freispringen gymnastiziert und
genießen gemeinsamen Weidegang. Die Pferde werden behutsam von erfahrenen Mitarbeitern an die Ausrüstung und das Reitergewicht
gewöhnt. Zum Zeitpunkt der Auktion können die jungen Remonten in allen drei Grundgangarten unter dem Reiter gehen. Es hat sich
bewährt, diese Phase des Anreitens bei einigen Pferden durch einen Sommer auf der Weide zu unterbrechen. Die jungen Pferde haben so
die Möglichkeit, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten, und man entgeht dabei auch der Gefahr, talentierte Pferde zu
überfordern. Die vierjährigen und älteren Pferde werden darüber hinaus altersgerecht und vielseitig ausgebildet. Alle
Marbacher Pferde werden viermal täglich mit kräuterreichem Albheu und dreimal täglich mit einer individuell angepassten
Ration Kraft- und Mineralfutter und reichlich Möhren versorgt.
Das Team im Reitkommando besteht aus qualifizierten Pferdewirten und erfahrenen Pferdewirtschaftsmeistern und wird stetig fortgebildet. Im
Februar werden alle zur Auktion vorgesehenen Pferde einer ausführlichen tierärztlichen Untersuchung unterzogen, bevor sie zur
Auktion zugelassen werden und durch den Versicherungspartner einen Versicherungsschutz bis über den Auktionszeitpunkt hinaus erhalten.
Die Untersuchungsprotokolle und Röntgenbilder sind jederzeit für interessierte Kunden einzusehen.
Haupt- und Landgestüt Marbach
Gestütshof 1
72532 Gomadingen (Marbach)
Tel.: +49 73 85 96 95-000
E-Mail: poststelle@hul.bwl.de
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Auktionsbedingungen 2022
Versicherungsschutz 2022
Ihr Ansprechpartner
Gestütsauktion 30. April 2022
Infos:
Erste Gebotsabgabe ab 28. April
Bid-Up: 30. April, 18 Uhr
Bestellung Auktionskatalog:
Tel.: +49 73 85 96 95-000 oder poststelle@hul.bwl.de