Suchfunktion
Equine infektiöse Anämie (EIA)

Gestern wurde bekannt, dass in einem kleineren Pferde haltenden Betrieb im Landkreis Konstanz bei zwei Pferden die Equine
infektiöse Anämie amtlich festgestellt wurde. Die anderen Pferde des Betriebes wurden auch untersucht. Bei ihnen wurde EIA nicht
festgestellt.
EIA ist anzeigepflichtig. Betroffene Pferde müssen eingeschläfert werden. Leider gibt es keine Behandlung und
keine Impfung gegen EIA.
Die Bekämpfung obliegt dem Veterinäramt. Es müssen nun mögliche Kontaktpferde und Pferde in der Umgebung des
betroffenen Betriebes untersucht werden.
Das EIA Virus kann v.a. durch Stechfliegen und Zecken von Pferd zu Pferd übertragen werden. In Deutschland trat EIA in den letzten
Jahren hin und wieder auf. Meistens waren Pferde aus Südosteuropa beteiligt. Es entwickelte sich glücklicherweise nie ein
größeres Infektionsgeschehen.
Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt
zur EIA
Equine infektöse Anämie (EIA) Merkblatt (pdf)
Tiergesundheitsdienst (TSK BW)
Haupt- und Landgestüt Marbach
Gestütshof 1
72532 Gomadingen-Marbach