Eine erfolgreiche Gestütserkundung
will gut vorbereitet sein...
Alle Gestütshöfe und Vorwerke sind für Spaziergänger und Besucher von 08:00 – 17:00 Uhr frei zugänglich. Von 12:00 – 13:00 Uhr herrscht Stallruhe, auch da können Sie das Gestüt besuchen, die Stallungen sind allerdings geschlossen.
Allgemeiner Sicherheitshinweis
Die Gestütshöfe und Vorwerke des Haupt-und Landgestüts Marbach sind historische Anlagen mit laufendem Gestütsbetrieb. Mit dem Betreten des Gestütes erklärt der Besucher, etwaige Risiken zur Kenntnis zu nehmen, sich verantwortungsvoll zu verhalten und das Haupt- und Landgestüt Marbach von jeder Haftung freizustellen. Wir bitten darum, den denkmalgeschützten Anlagen keinen Schaden zuzufügen, unbefugte Bereiche nicht zu betreten und die Beschilderung wahrzunehmen und zu befolgen.
Rauchen und offenes Feuer sind auf allen Gestütsflächen untersagt, insbesondere innerhalb der Stallungen.
Pferde
Im Haupt- und Landgestüt Marbach können Sie als Besucher Einblick in die tägliche Arbeit nehmen. Um die Abläufe zu sichern, bitten wir Sie, Pferden und Mitarbeitern stets Vortritt zu lassen und Zugangswege frei zu halten.
Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder und respektieren Sie Hinweise unserer Mitarbeiter
(„Pferde nicht füttern“, „Pferde nicht anfassen“, „Pferde können beißen“, „Stallruhe“).
In vielen Ställen können Sie die Pferde streicheln, in einigen Ställen ist das aber nicht gestattet. Pferde können beißen, seien Sie vorsichtig und achten Sie besonders auf Ihre Kinder.
Füttern Sie die Pferde nicht - das Futter steht unter fortlaufender Qualitätskontrolle und alle Pferde werden ausreichend gefüttert. Verfüttern Sie keine mitgebrachten Lebensmittel an die Pferde.
Fahrrad
Wir bitten Sie zur Erkundung der Gestütshöfe das Fahrrad abseits der Verkehrswege abzustellen oder zu schieben.
Bitte bleiben Sie auf den Wegen.
Fotografieren | Filmen | Drohnen
Fotografieren und Filmen ist im Haupt-und Landgestüt Marbach (ohne Blitz) für den Privatgebrauch gestattet, solange es keine Unruhe bei den Tieren auslöst. Bitte respektieren Sie die Privatsphäre anderer Besucher und unserer Mitarbeiter.
Aufnahmen für gewerbliche oder werbende Zwecke bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Gestütsverwaltung.
Die Inbetriebnahme von Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen ist auf dem gesamten Gestütsgelände inkl. Parkplätze nicht gestattet.
Rollstuhl | Gehhilfe | Kinderwagen
Das Haupt-und Landgestüt Marbach ist ein landwirtschaftlicher Gestütsbetrieb mit zahlreichen denkmalgeschützten Anlagen und Gebäuden. Wir sind bemüht, Gästen mit Gehbehinderung den Zutritt zum Gestüt zu ermöglichen. Dennoch können wir nicht in allen Teilen Barrierefreiheit bieten.
Gäste sollten bedenken, dass es Steigungen und Gefälle auf dem Gelände gibt.
Leider ist es uns nicht möglich, Personal zur Hilfeleistung zu stellen.
Behindertengerecht eingerichtete Toiletten finden Sie im Gestüthof Marbach im Treffpunkt Marbach (Aufzug) sowie gegenüber des Haupttors und im Gestütshof Offenhausen.
Wir bitten darum, die Durchführbarkeit selbst einzuschätzen und ggf. Auf- und Abstiege unter Hilfestellung eigener Angehöriger durchzuführen.
Für weitere Fragen und Informationen steht das Team Tourismus telefonisch gerne unter (0 73 85) 96 95-037 zur Verfügung.
Hunde
In den Reithallen und der großen Arena sind Hunde nicht gestattet.
Hunde haben angeleint Zutritt zu den Gestütshöfen, sofern sie nicht die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Gäste und den Gestütsbetrieb beeinträchtigen.
Lassen Sie ihre Hunde, insbesondere an heißen Tagen, nicht im Auto zurück.
Besuch im Winter
Auch in den kalten Monaten ist das Gestüt täglich geöffnet. Doch Vorsicht: Eis und Schnee können Glätte verursachen. Eine Führung durch das Gestüt findet größtenteils im Freien statt- bitte passen Sie Kleidung und Schuhwerk an.
Parkplatz I & Wohnmobile
Der Gestütshof Marbach verfügt über zwei ausgeschilderte Pkw-Parkplätze, die sich jeweils am Ortseingang von Marbach (bei der Landesreitschule bzw. an der Abzweigung nach Ödenwaldstetten) befinden. Vor den Gestütshöfen St. Johann und Offenhausen gibt es ebenfalls ausgeschilderte Parkplätze.
Die Parkplätze stehen den Besuchern kostenpflichtig zur Verfügung. Die Gebühr beträgt 3,00 € und kann in Münzgeld bezahlt werden.
Bei Großveranstaltungen können sich die Gegebenheiten von o.g. abweichen, bitte entnehmen Sie die Details den Veröffentlichungen zur Veranstaltung und beachten Sie die Beschilderung.
Der Busparkplatz in Marbach befindet sich direkt neben dem Pkw-Parkplatz der Landesreitschule
Bitte respektieren Sie, dass für alle Gestütshöfe und Vorwerke Durchfahrts-und Parkverbote gelten.
Für Wohnmobile sind keine Stellplätze verfügbar.
Toilettenanlagen
Gestütshof Marbach:
Im Treffpunkt Marbach und gegenüber dem Haupttor finden Sie großzügige und auch behindertengerechte Toilettenanlagen, bei Veranstaltungen sind die Toiletten an der großen Reithalle geöffnet.
Gestütshof Offenhausen:
Die neue behindertengerechte Toilettenanlage befindet sich am Gestütsgasthof Offenhausen und ist während den
Öffnungszeiten der Gaststätte geöffnet, Zugang vom Innenhof.
Vorwerk Fohlenhof:
Die öffentliche Toilette befindet sich am Fachwerkstall im Innenhof.
Bitte beachten Sie, dass auf den anderen Gestütshöfen und Vorwerken keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.
Mit Bus und Bahn
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Anreise
Reise-Tipps und Infos zur Region Schwäbische Alb
Informationen und Reise-Tipps rund um die Themen Sehenswürdigkeiten, Wandern, Radfahren, Gastronomie, Unterkünfte und Veranstaltungen in der Region erhalten Sie u.a.
Mythos Schwäbische Alb e.V. (Übernachtungsmöglichkeiten + Freizeittipps Link zufügen von Homepage)
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Schwäbische Alb Tourismus
Tourist Information Gomadingen und Münsingen
Tourist Information Gomadingen
Essen und Trinken
Das Haupt- und Landgestüt Marbach betreibt keine eigene Gastronomie.
Die Gestütsgasthöfe in Marbach und Offenhausen sowie die Hofschenke in Marbach sind eigenständige Wirtschaftsbetriebe, bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthalts die abweichenden Öffnungszeiten der Betriebe.
Bei Veranstaltungen ist i.d.R. für Verpflegung gesorgt, bitte informieren Sie sich gezielt zu den einzelnen Veranstaltungen.
Mitgebrachte Lebensmittel sind auf den Gestütshöfen erlaubt.
Müll
Entsorgen Sie Müll sorgfältig und lassen Sie nichts liegen. Verlasse Sie das Gelände so, wie Sie es vorgefunden haben.