Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.
Nähere Informationen zum Kutschenführerschein, den Inhalten und die häufig gestellten Fragen
und Antworten finden Sie hier:
Kutschenführerschein
Die Landesfahrschule Marbach bietet am 4. März 2017 eine "Trainerzusatzqualifikation Kutschenführerschein" an.
Anmeldung: Tel. 07154/83 28 10 Petra Rometsch E-Mail: rometsch@pferdesport-bw.de