Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung
für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen des Haupt- und Landgestüts Marbach, Land Baden-Württemberg.
Allgemeines
Das Haupt- und Landgestüt Marbach, im folgenden HuL genannt, ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg u.a. zur
Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Pferdezucht und -haltung, Reiten und Fahren. Dazu führt das HuL
Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge durch, im folgenden Lehrgänge genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
die Beziehungen des HuL mit den Teilnehmer/-innen an den Lehrgängen. Für das Kompetenzzentrum PFERD gelten diese Bedingungen
analog.
Leistungsumfang, Änderungen:
Der Umfang der Leistungen des HuL ergibt sich aus der Lehrgangsbeschreibung. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Anmeldung:
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Lehrgang und der Annahme durch das HuL zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Minderjährige sind von den/dem gesetzlichen Vertreter/n anzumelden. Die Anmeldungen
werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Die Teilnehmer/-innen werden vor Beginn benachrichtigt.
Zulassung:
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Zulassung ist von der Zahl der Unterrichtsplätze unter besonderer
Berücksichtigung des Ausbildungszwecks abhängig. Von der Zulassung kann ausgeschlossen werden, wer den körperlichen oder
geistigen Anforderungen nicht gewachsen ist. Von der Zulassung ist ausgeschlossen, wer an einer meldepflichtigen übertragbaren
Krankheit oder an einer anderen ansteckenden Krankheit leidet oder deren verdächtig ist.
Entgelte:
Die Entgelte für Lehrgang, Übernachtung (zzgl. Kurtaxe), Pferdebox, Lehrgangsunterlagen und ggf. Prüfungsgebühren
werden in der Lehrgangsbeschreibung genannten Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen eingezogen.
Die Entgelte werden nach dem Lehrgang eingezogen. Die Anmeldung ist grundsätzlich nur gültig, wenn ein ausgefülltes und
unterschriebenes SEPA-Mandat vorliegt. Bei Änderungen ist ein neues SEPA-Mandat erforderlich.
Die Rechnung wird auf Namen und Anschrift der angemeldeten Person bzw. der dort angegebenen Rechnungsanschrift ausgestellt. Der angegebene
Rechnungsempfänger, der Anmeldende und der Teilnehmer haften als Gesamtschuldner.
Rücktritt von Lehrgängen durch das HuL:
Das HuL kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten, Seuchengefahr oder ähnlich schwerwiegenden Gründen vom Vertrag
zurücktreten. Weitergehende Ansprüche gegen das HuL sind ausgeschlossen.
Rücktritt von Lehrgängen durch Teilnehmer/-innen und Erkrankung:
Bei Rücktritt oder Erkrankung bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro
(brutto) bei eintägigen Lehrgängen und in Höhe von 50,00 Euro (brutto) bei mehrtägigen Lehrgängen fällig.
Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird das Entgelt für den Lehrgang in voller Höhe fällig. Alle anderen Entgelte wie z.B. Übernachtung oder Pferdebox werden bei Rücktritt nicht in Rechnung gestellt.
Bei Erkrankung später als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, die auch den Lehrgang einschließt, werden gegen Vorlage eines Attestes 50 % der Entgelte in Rechnung gestellt.
Bei Erkrankung während eines Lehrgangs werden gegen Vorlage eines Attestes
50 % der noch nicht in Anspruch genommenen Entgelte in Rechnung gestellt.
Nachweis:
Je nach Lehrgang erhalten die Teilnehmer/-innen bei vollständiger Teilnahme einen Nachweis.
Speicherung der Daten:
Das HuL speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen bei der Anmeldung in elektronischer Form.
Name, Anschrift und Telefonnummer können den anderen Teilnehmer/-innen einer Veranstaltung zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften
mitgeteilt werden, es sei denn, der/die Teilnehmer/-in widerspricht dem ausdrücklich.
Die Daten werden vom HuL ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt
nicht.
Hausordnung:
An den einzelnen Standorten des HuL gelten die jeweils gültigen Hausordnungen. Bei auswärtiger Veranstaltung gilt die Hausordnung
der jeweiligen Einrichtung. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung, Unfälle:
Die Haftung des HuL für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Für die während des Aufenthalts von Teilnehmern/-innen verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des HuL
haftet der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen
Unfallversicherung. Für Unfälle während der Freizeit wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Teilnehmer/-innen mit gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie werdende Mütter haben vor Kursantritt die
Teilnahmebedingungen mit dem HuL zu klären.
Teilnehmer/-innen, von denen ein Infektionsrisiko im Sinne von §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für
Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen bzw. müssen dies dem Veranstalter
unverzüglich (nach Bekanntwerden) melden.
Freistellungserklärung:
Teilnehmer/-innen verzichten auf jeglichen Schadensersatzanspruch gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das HuL,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, falls dem/der Teilnehmer/-in beim Umgang mit fremden/eigenen Pferden oder
Schulpferden des HuL (Pflege, Reiten, Fahren usw.) irgendwelcher Schaden entsteht.
Haftungsausschluss und Gerichtsstand:
Das HuL übernimmt keine Haftung bei Verlust und Diebstahl persönlicher Gegenstände. Gerichtsstand ist das für 72532
Gomadingen örtlich zuständige Gericht. Abreden über die sachliche Zuständigkeit werden damit nicht getroffen.
Gültigkeitsklausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Gomadingen-Marbach, Februar 2026
Haupt- und Landgestüt Marbach
Gestütshof 1
72532 Gomadingen-Marbach
+49 (07385)9695-000